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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen des Miet-Beherbergungsvertrages des Campingpark Waldesruh in Behrensdorf
Abschluss des Vertrages
Die Reservierung der Mietobjekte des Campingpark Waldesruh und der Familie Treczokat kann schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen.
Die Buchung kommt zustande, wenn die Reservierungsbestätigung von uns schriftlich bestätigt wird. Der Mieter verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Bedingungen und der Campingordnung/Hausordnung. Es kommt kein Reisevertrag zustande, da die Familie Treczokat kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist und bei allen Angeboten im Preisteil, somit auch Sonderangebote, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. In den Ferienhäusern und Appartements besteht eine Mindestdauer von 4 Tagen in der Vor- und Nachsaison. In der Hauptsaison (Juli & August) beträgt dieselbe 7 Tage.
Zahlung
Die Anzahlungsforderung von 30% der Rechnungssumme geschieht sofort nach Erhalt der Reservierungsbestätigung. Der Restbetrag wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig.
Mietgesamtpreis
Die Höhe der Miete und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, die sich auf der homepage
www.camp-waldesruh.de befindet. Änderungen in der Aufenthaltsdauer mindern die Miete nicht.
Bei Urlaubern und Wohnmobilisten wird die Duscheinheit und der Strom nach Verbrauch abgerechnet. Daher ist der Gesamtpreis bei Ihnen bei Reiseantritt variabel und die Nebenkosten somit erst am Abreisetag fällig.
Rücktritt
Im Falle einer Stornierung hat die Familie Treczokat vollen Anspruch auf den Buchungspreis (100% Mietpreis) und die buchende Partei erhält eine Stornorechnung, die bei einem Versicherungsunternehmen entweder eingereicht werden kann, oder selbst zu tragen ist.
Mietobjekte und Campingstellplätze können, sofern sie am Anreisetag nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung besteht (Telefonat der späteren Ankunft, Stau, etwaige andere Ursachen) vom Vermieter anderweitig genutzt werden. Das Besetzen eines Stellplatzes oder Mietobjektes durch den Vermieter bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten.
Sonderbedingungen
Die Familie Treczokat behält sich vor, beim Aufbau der Campingeinheiten eine feste Aufstellungsordnung vorzuschreiben (Mindestbrandschutzabstand).
Bei den Ferienhäusern und Appartements darf die Belegung nur entsprechend der vereinbarten Personenanzahl genutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Das Mitbringen von Haustieren (ausschließlich Hunde oder Katzen) ist nur in dafür geeignete Objekte (Ferienhaus 3 & 6) gestattet. In diesem Fall ist das Benutzen der Couch oder der Betten für die Haustiere untersagt. Die Utensilien für das Haustier sind selbst mitzubringen.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch die Mitreisenden und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Für Schäden in den Mietobjekten durch den Mieter haftet der Mieter. Sie sind dem Vermieter, spätestens bei Abreise, anzuzeigen. Nach dem Ende der Mietzeit ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben.
Anreise und Abfahrt
Der gebuchte Standplatz als Urlaubercamper auf dem Campingpark Waldesruh steht am Anreisetag um 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
Die gebuchten Ferienhäuser auf dem Campingpark Waldesruh stehen am Anreisetag um 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag um 10.00 Uhr geräumt sein.
Die gebuchten Appartements Waldesruh in Behrensdorf stehen am Anreisetag um 14.00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag um 10.00 Uhr zu räumen.
Sofern eine Anschlussbuchung anderer Gäste vorliegt und neu anreisende Gäste ihr Mietobjekt nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt.
Besuch
Jeglicher Besuch ist an der Anmeldung anzumelden.
Platzordnung für den Campingpark Waldesruh
Der Mieter sowie die Mitreisenden haben die im Schaukasten aushängende Platzordnung zu beachten und zu befolgen. Vornehmlich geht es um die Ruhezeiten und Fahrverbot in dieser Zeit.
Des Weiteren wird vom Mieter verlangt, sich um, sofern er Haustiere mitführt, die fachgerechte Entsorgung der Exkremente zu sorgen und sich an die Leinenpflicht zu halten.
Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung
Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung (u.a. Störung des reibungslosen Geschäftsbetriebes, Sicherheitsbedenken, falsche Angaben vertragswesentlicher Tatsachen usw.) ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der Gast wird bei solchem Verstoß verpflichtet, den Campingpark Waldesruh oder die Appartements Waldesruh zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthalts besteht dann nicht.
Der Vermieter behält sich vor, die Genehmigung der Hundehaltung auf dem Campingpark jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Gäste hierdurch belästigt fühlen. Hunderassen, die auf dem Index stehen, sind nur mit gesonderter Genehmigung durch den Vermieter erlaubt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel.
Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Irrtumsvorbehalt
Die Familie Treczokat behält sich vor, Irrtümer wie u.a. Druckfehler zu berichtigen.